Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen und praktischen Unterricht (ca. 2.100 Unterrichtstunden) sowie einen praktischen Ausbildungsteil (ca. 2.500 Unterrichtsstunden).
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernen die Schüler/innen die theoretischen und praktischen Grundlagen ihres Berufs in folgenden Lernfeldern kennen:
- Altern als Prozess - gerontologisch begründete Arbeitsweisen
altersbedingte Krankheitsbilder
Familienbeziehungen und soziale Bindungen
Möglichkeiten und Grenzen bei der Pflegeplanung
- Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung
musische, kulturelle, handwerkliche Beschäftigungs- und Bildungsangebote für alte Menschen
sinnvolles Nutzen von Medien, zum Beispiel Internet und E-Mail
freiwilliges Engagement alter Menschen, Selbsthilfegruppen, Seniorenvertretungen
- Planung, Durchführung und Beurteilung des Pflegeprozesses
Pflegemodelle unterscheiden, zum Beispiel ambulante Pflege oder Heimunterbringung
den Gesundheitszustand eines Patienten richtig einschätzen
berufsspezifische Qualitätsstandards einhalten
- direkte Pflege alter Menschen
die Pflege alter Menschen planen, durchführen und dokumentieren
alte Menschen situations- und personenbezogen pflegen
alte Menschen bei der Selbstpflege unterstützen und betreuen
Handeln in Notfällen, erste Hilfe
Zusammenarbeit mit anderen Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzten
- Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen
Möglichkeiten und Verfahren der psychischen Unterstützung Leidender
Situationen, Orte, Begleitung und Probleme des Sterbens
gesellschaftlicher, individueller und beruflicher Umgang mit dem Tod
- Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld
Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit ärztlichem Personal
Pflege alter Menschen mit Gesundheitsbeeinträchtigungen und Behinderungen planen und durchführen
- institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsverbände und Organisationen der Altenpflege
Träger, Dienste und Einrichtungen für die Altenpflege
rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Altenpflege
Sicherstellen eines hohen Qualitätsstandards in der Altenpflege
- Altenpflege als Beruf
die Geschichte der Pflegeberufe und Rolle die Altenpflege in unserer Gesellschaft
Gesetze für Ausbildung und Beruf in der Altenpflege
beruflicher Alltag und berufstypische Konflikte im Alltag
Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die eigene Arbeit
- kultursensible Pflege
Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Pflegesituationen
Aufbau einer situationsgerecht gestalteten Wohneinheit
Schaffung eines gesundheitsförderlichen und sicheren Wohnumfelds
- Anleitung, Beratung, Kooperation
Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Bezugspersonen alter Menschen sowie Pflegepersonal koordinieren
Institutionen, die ebenfalls in den Pflegeprozess eingebunden sein können
- Förderung der Selbstkompetenz
auf die persönliche soziale Umgebung der alten Menschen eingehen (Wohnumgebung, Familienbeziehungen, Sexualität, Gesundheit)
Unterstützung bei der Wohnungsgestaltung und -ausstattung
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung (zum Beispiel Treppenlifte)
Wohnformen (zum Beispiel betreutes Wohnen)
Nahrung und Ernährung in der Altenpflege
alten Menschen bei der Tagesgestaltung helfen
- spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen
Hilfe bei altersbedingten Krankheiten leisten
Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen
unterscheiden, welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden können
Pflege bei an Krebs erkrankten Patienten planen und durchführen
- Qualitätsentwicklung in der Altenpflege
Möglichkeiten und Verfahren der persönlichen Weiterbildung und beruflichen Entwicklung
berufliche Teamarbeit, Kooperation und Eigenverantwortlichkeit
Während der praktischen Ausbildung
werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege angewendet. Hierbei stehen zum Beispiel folgende Aufgaben im Mittelpunkt:
- Pflege alter Menschen in häuslicher Umgebung
an Erst- und Hausbesuchen sowie Team- und Fallbesprechungen teilnehmen und mitwirken
bei der Auswahl von Kleidungsstücken sowie beim An- und Auskleiden helfen
den gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und psychischen Unterstützungsbedarf und die Förderungsmöglichkeiten beobachten und beurteilen
- Pflegen alter Menschen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
bei der Körperpflege, insbesondere beim Waschen, bei der Hautpflege, Intimpflege, Mund-, Zahn- und Prothesenreinigung, Augenhygiene, Haar- und Bartpflege unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und hygienischer Kriterien Unterstützung leisten
Erkrankungssymptome erkennen sowie erste pflegerische Maßnahmen planen und durchführen
- Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen
Familienangehörige oder Bezugspersonen durch Information, Anleitung oder Vermittlung von Fortbildungen für die Unterstützung der Pflege gewinnen
Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen bei der Auswahl des Betreuungsangebotes sowie der erforderlichen Pflegehilfsmittel beraten
- Unterstützung und Pflege bei altersbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen
Beobachtungen zur möglichst frühzeitigen Wahrnehmung von psychischen Veränderungen und Erkrankungen des Nervensystems selbstständig durchführen und dokumentieren
individuelle psychische Unterstützung leisten
- Begleitung Sterbender
Gestalten einer angenehmen und würdevollen Umgebung
Einbeziehung von Bezugspersonen und Angehörigen in die Betreuung
Versorgung des/der Verstorbenen vorbereiten und durchführen, Verwaltung des Nachlasses vorbereiten
- pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung
Bäder, Einreibungen und atemtherapeutische Anwendungen unter Beachtung ärztlicher Verordnungen und individueller Vorlieben einsetzen
Ernährungspläne zusammenstellen und deren Einhaltung kontrollieren (zum Beispiel bei Diätkost)
- Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV
- Stressprävention und Belastungsvermeidung
- Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung
altersgemäße Formen des Aufbaus und der Erhaltung sozialer Kontakte und der Tagesstrukturierung im Einzelfall planen, gestalten, begleiten und durchführen
Informations- und Bildungskurse bzw. kulturelle Veranstaltungen, die im Umfeld angeboten werden (zum Beispiel EDV für Senioren, Altenarbeit in Gemeinde- oder Stadtteilzentren, Reiseveranstaltungen) recherchieren
Rechtsgrundlage:
Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv
Ausbildungsaufbau
Stundenverteilung in der Altenpflege-Ausbildung
Themenbereiche |
Stunden während der gesamten Ausbildung |
theoretischer und praktischer Unterricht |
2.100 |
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege |
theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen |
80 |
Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren |
120 |
alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen |
720 |
anleiten, beraten und Gespräche führen |
80 |
bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken |
200 |
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung |
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
120 |
alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen |
60 |
alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen |
120 |
rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit |
institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
120 |
an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken |
40 |
Altenpflege als Beruf |
berufliches Selbstverständnis entwickeln |
60 |
Lernen lernen |
40 |
mit Krisen und schwierigen sozialen Konflikten umgehen |
80 |
die eigene Gesundheit erhalten und fördern |
60 |
zur freien Gestaltung des Unterrichts |
200 |
praktische Ausbildung |
2.500 |
Auf dieser Grundlage erstellen die Schulen individuelle Stundenpläne für die Ausbildung.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage des Altenpflegegesetzes und der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ab.
Erforderliche Nachweise
Zur Prüfung zugelassen werden Schüler/innen der Altenpflegeschule, die regelmäßig und erfolgreich am Unterricht teilgenommen und die praktische Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen erfolgreich durchlaufen haben.
Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpfleger/in zu führen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Altenpflegegesetz (erfolgreicher Ausbildungsabschluss, körperliche, geistige und ethische Eignung) vorliegen.
Erforderliche Prüfungen
Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Aufsichtsarbeit aus den Lernfeldern:
"theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren"
"alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" und "Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie"
"Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"
Die drei Aufsichtsarbeiten sind jeweils in 120 Minuten zu bearbeiten.
In der mündlichen Prüfung werden folgende Lernfelder abgefragt:
personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen
institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Altenpflege
berufliches Selbstverständnis, Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen
Die einzelnen Prüfungen sollen nicht länger als zehn Minuten dauern.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe aus den Lernbereichen "Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege" und "Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung". Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung eines Pflegeplans und der praktischen Durchführung der Pflegeaufgabe, die auch die Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen einschließt. Abschließend wird in einer Reflexion das beschriebene Pflegekonzept auf seine Wirksamkeit hin überprüft.
Die Aufgabe soll in einem Zeitraum von zwei Tagen vorbereitet, durchgeführt und abgenommen werden. Die Durchführung der Pflegeaufgabe soll maximal 90 Minuten dauern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der Prüfungsteile mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde.
Prüfungswiederholung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.
Erwerb von Zusatzqualifikationen
In einigen Bundesländern besteht im Rahmen von Modellversuchen die Möglichkeit, in einem Aufbaumodul zusätzlich zum Abschluss Altenpfleger/in den Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in und/oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erwerben.
Ggf. ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet:
Altenpfleger/Altenpflegerin
Bei Modellversuchen, die mehrere Abschlüsse vorsehen, lauten die zusätzlich erreichten Berufsabschlüsse:
Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin
und/oder
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Ausbildungsform
Der theoretische und praktische Unterricht findet an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt.
Die Bezeichnungen dieser Schulen sind nicht einheitlich. Sie lauten beispielsweise Fachseminar für Altenpflege, Lehranstalt für Altenpflege, Altenpflegeschule, Berufsfachschule für Altenpflege oder auch für Sozialwesen.
Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der Altenpflege und in ambulanten Diensten sowie z.B. in psychiatrischen Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen oder in Einrichtungen der offenen Altenhilfe statt.
Die Ausbildung wird sowohl in Vollzeitform als auch in berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.
In einigen Bundesländern werden derzeit in Modellversuchen neue Formen der Pflegeausbildung erprobt. Bei dem integrativen Modell werden in einer Grundausbildung für Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege einheitliche Inhalte vermittelt, erst im zweiten Ausbildungsabschnitt erfolgt eine Differenzierung. Generalistische Pflegeausbildungen erstrecken sich während der gesamten Ausbildungszeit für alle drei Berufe annähernd auf dieselben Unterrichtsinhalte. In der Regel müssen sich die angehenden Pflegefachkräfte bei beiden Varianten bereits am Anfang der Ausbildung für einen der Abschlüsse entscheiden, ein Wechsel ist nur bei wenigen Projekten möglich. Beide Modelle können die Möglichkeit vorsehen, nach dem Abschluss als Altenpfleger/in in einem halbjährigen Aufbaumodul einen weiteren Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in und/oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erwerben.
Die Regelung der Ausbildung hat das Altenpflegegesetz sowie die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Grundlage.
(Quelle: www.arbeitagentur.de)
Hier Linktipp
Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung
altenpflege-hat-zukunft.deAusbildungs- und Prüfungsverordnung
Weitere Informationen zur Ausbildung, Prüfungsverordnung, Altenpflegeexamen zum Download:
Hier Infoblatt zur Altenpflegeausbildung der Bundesregierung 
Altenpflegeausbildung-Handlungsleitfaden-Teil 1 
Altenpflegeausbildung-Handlungsleitfaden-Teil 2 