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pflege-examensfragen.de - Über uns

Während der Ausbildung stehen jedem Altenpflegeschüler viele Prüfungen bevor, spätestens am Ende der Altenpflegeausbildung, dem Altenpflegeexamen. Nach dem 3-jährigen Einsatz von Zeit und Energie sind diese Altenpflegeexamen Abschlussprüfungen bei vielen Auszubildenden mit Anspannung, bei einigen sogar mit Panik überfrachtet. Da starke Prüfungsangst, Zeitdruck sowie belastende Situationen im Stationsalltag daran hindern sich auf den Lernstoff vorzubereiten oder auch diesen erlernten Stoff optimal abzurufen, möchten wir Ihnen die Prüfungsvorbereitung so einfach wie möglich gestalten.

Aus diesem einfachen und wichtigen Grund entstand schon 2001 der Gedanke für die Umsetzung von pflege-examensfragen.de, um allen Altenpflegeschülern den Weg zur Altenpflegeprüfungen in Zukunft um ein Vielfaches vereinfachen zu können. Unser Angebot stellt eine komplette Prüfungsausarbeitung nach der neuen Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV vom 26. November 2002 dar, dieses ständig durch kostenlose Softwareupdates aktualisiert wird! Lernen Sie sofort und ohne Vorbereitung mit dem Komplettpaket und bereiten Sie sich somit auf alle relevanten Prüfungsschwerpunkte zur Altenpflegeprüfung in kürzester Zeit optimal vor!

Nutzen Sie den großen Vorteil gegenüber teueren Büchern zur Prüfungsvorbereitung mit den kostenlosen Komplettpaket Software Updates. Lernen Sie während Ihrer Altenpflegeausbildung stets mit aktuellen Prüfungsfragen, Examensfragen nach dem Altenpflegegesetz, Altenpflegeprüfungsverordnung!

pflege-examensfragen.de ist seit 2003 ein zielgerichtetes, nebengewerbliches Kleinunternehmen sowie ein kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner für Ihre Prüfungsvorbereitung zur Altenpflegeprüfung. Unser Team ist zudem in der direkten Altenpflege als auch in deren Praxisanleiterfunktion beschäftigt und ist somit stets mit den aktuellen Ausbildungs -und Prüfungsinhalten vertraut.

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Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen und praktischen Unterricht (ca. 2.100 Unterrichtstunden) sowie einen praktischen Ausbildungsteil (ca. 2.500 Unterrichtsstunden).

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernen die Schüler/innen die theoretischen und praktischen Grundlagen ihres Berufs in folgenden Lernfeldern kennen:
  • Altern als Prozess - gerontologisch begründete Arbeitsweisen

    altersbedingte Krankheitsbilder

    Familienbeziehungen und soziale Bindungen

    Möglichkeiten und Grenzen bei der Pflegeplanung

  • Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung
  • musische, kulturelle, handwerkliche Beschäftigungs- und Bildungsangebote für alte Menschen

    sinnvolles Nutzen von Medien, zum Beispiel Internet und E-Mail

    freiwilliges Engagement alter Menschen, Selbsthilfegruppen, Seniorenvertretungen

  • Planung, Durchführung und Beurteilung des Pflegeprozesses
  • Pflegemodelle unterscheiden, zum Beispiel ambulante Pflege oder Heimunterbringung

    den Gesundheitszustand eines Patienten richtig einschätzen

    berufsspezifische Qualitätsstandards einhalten

  • direkte Pflege alter Menschen
  • die Pflege alter Menschen planen, durchführen und dokumentieren

    alte Menschen situations- und personenbezogen pflegen

    alte Menschen bei der Selbstpflege unterstützen und betreuen

    Handeln in Notfällen, erste Hilfe

    Zusammenarbeit mit anderen Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzten

  • Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen
  • Möglichkeiten und Verfahren der psychischen Unterstützung Leidender

    Situationen, Orte, Begleitung und Probleme des Sterbens

    gesellschaftlicher, individueller und beruflicher Umgang mit dem Tod

  • Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld
  • Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit ärztlichem Personal

    Pflege alter Menschen mit Gesundheitsbeeinträchtigungen und Behinderungen planen und durchführen

  • institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
  • Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland

    Berufsverbände und Organisationen der Altenpflege

    Träger, Dienste und Einrichtungen für die Altenpflege

    rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Altenpflege

    Sicherstellen eines hohen Qualitätsstandards in der Altenpflege

  • Altenpflege als Beruf
  • die Geschichte der Pflegeberufe und Rolle die Altenpflege in unserer Gesellschaft

    Gesetze für Ausbildung und Beruf in der Altenpflege

    beruflicher Alltag und berufstypische Konflikte im Alltag

    Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die eigene Arbeit

  • kultursensible Pflege
  • Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Pflegesituationen

    Aufbau einer situationsgerecht gestalteten Wohneinheit

    Schaffung eines gesundheitsförderlichen und sicheren Wohnumfelds

  • Anleitung, Beratung, Kooperation
  • Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Bezugspersonen alter Menschen sowie Pflegepersonal koordinieren

    Institutionen, die ebenfalls in den Pflegeprozess eingebunden sein können

  • Förderung der Selbstkompetenz
  • auf die persönliche soziale Umgebung der alten Menschen eingehen (Wohnumgebung, Familienbeziehungen, Sexualität, Gesundheit)

    Unterstützung bei der Wohnungsgestaltung und -ausstattung

    Hilfsmittel und Wohnraumanpassung (zum Beispiel Treppenlifte)

    Wohnformen (zum Beispiel betreutes Wohnen)

    Nahrung und Ernährung in der Altenpflege

    alten Menschen bei der Tagesgestaltung helfen

  • spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen
  • Hilfe bei altersbedingten Krankheiten leisten

    Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen

    unterscheiden, welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden können

    Pflege bei an Krebs erkrankten Patienten planen und durchführen

  • Qualitätsentwicklung in der Altenpflege
  • Möglichkeiten und Verfahren der persönlichen Weiterbildung und beruflichen Entwicklung

    berufliche Teamarbeit, Kooperation und Eigenverantwortlichkeit

 

Während der praktischen Ausbildung

werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege angewendet. Hierbei stehen zum Beispiel folgende Aufgaben im Mittelpunkt:

  • Pflege alter Menschen in häuslicher Umgebung
  • an Erst- und Hausbesuchen sowie Team- und Fallbesprechungen teilnehmen und mitwirken

    bei der Auswahl von Kleidungsstücken sowie beim An- und Auskleiden helfen

    den gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und psychischen Unterstützungsbedarf und die Förderungsmöglichkeiten beobachten und beurteilen

  • Pflegen alter Menschen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
  • bei der Körperpflege, insbesondere beim Waschen, bei der Hautpflege, Intimpflege, Mund-, Zahn- und Prothesenreinigung, Augenhygiene, Haar- und Bartpflege unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und hygienischer Kriterien Unterstützung leisten

    Erkrankungssymptome erkennen sowie erste pflegerische Maßnahmen planen und durchführen

  • Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen
  • Familienangehörige oder Bezugspersonen durch Information, Anleitung oder Vermittlung von Fortbildungen für die Unterstützung der Pflege gewinnen

    Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen bei der Auswahl des Betreuungsangebotes sowie der erforderlichen Pflegehilfsmittel beraten

  • Unterstützung und Pflege bei altersbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen
  • Beobachtungen zur möglichst frühzeitigen Wahrnehmung von psychischen Veränderungen und Erkrankungen des Nervensystems selbstständig durchführen und dokumentieren

    individuelle psychische Unterstützung leisten

  • Begleitung Sterbender
  • Gestalten einer angenehmen und würdevollen Umgebung

    Einbeziehung von Bezugspersonen und Angehörigen in die Betreuung

    Versorgung des/der Verstorbenen vorbereiten und durchführen, Verwaltung des Nachlasses vorbereiten

  • pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • Bäder, Einreibungen und atemtherapeutische Anwendungen unter Beachtung ärztlicher Verordnungen und individueller Vorlieben einsetzen

    Ernährungspläne zusammenstellen und deren Einhaltung kontrollieren (zum Beispiel bei Diätkost)

  • Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV
  • Stressprävention und Belastungsvermeidung
  • Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung
  • altersgemäße Formen des Aufbaus und der Erhaltung sozialer Kontakte und der Tagesstrukturierung im Einzelfall planen, gestalten, begleiten und durchführen

    Informations- und Bildungskurse bzw. kulturelle Veranstaltungen, die im Umfeld angeboten werden (zum Beispiel EDV für Senioren, Altenarbeit in Gemeinde- oder Stadtteilzentren, Reiseveranstaltungen) recherchieren

 

Rechtsgrundlage:

Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv



Ausbildungsaufbau

Stundenverteilung in der Altenpflege-Ausbildung

Themenbereiche

Stunden während der gesamten Ausbildung

theoretischer und praktischer Unterricht

2.100

Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege

theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen

80

Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren

120

alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen

720

anleiten, beraten und Gespräche führen

80

bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken

200

Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen

120

alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen

60

alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen

120

rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit

institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen

120

an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken

40

Altenpflege als Beruf

berufliches Selbstverständnis entwickeln

60

Lernen lernen

40

mit Krisen und schwierigen sozialen Konflikten umgehen

80

die eigene Gesundheit erhalten und fördern

60

zur freien Gestaltung des Unterrichts

200

praktische Ausbildung

2.500

Auf dieser Grundlage erstellen die Schulen individuelle Stundenpläne für die Ausbildung.

 

Ausbildungsabschluss

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage des Altenpflegegesetzes und der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ab.

Erforderliche Nachweise

Zur Prüfung zugelassen werden Schüler/innen der Altenpflegeschule, die regelmäßig und erfolgreich am Unterricht teilgenommen und die praktische Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen erfolgreich durchlaufen haben.

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpfleger/in zu führen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Altenpflegegesetz (erfolgreicher Ausbildungsabschluss, körperliche, geistige und ethische Eignung) vorliegen.

Erforderliche Prüfungen

Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Aufsichtsarbeit aus den Lernfeldern:

"theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren"

"alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" und "Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie"

"Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"

Die drei Aufsichtsarbeiten sind jeweils in 120 Minuten zu bearbeiten.

In der mündlichen Prüfung werden folgende Lernfelder abgefragt:

personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen

institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Altenpflege

berufliches Selbstverständnis, Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen

Die einzelnen Prüfungen sollen nicht länger als zehn Minuten dauern.

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe aus den Lernbereichen "Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege" und "Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung". Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung eines Pflegeplans und der praktischen Durchführung der Pflegeaufgabe, die auch die Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen einschließt. Abschließend wird in einer Reflexion das beschriebene Pflegekonzept auf seine Wirksamkeit hin überprüft.

Die Aufgabe soll in einem Zeitraum von zwei Tagen vorbereitet, durchgeführt und abgenommen werden. Die Durchführung der Pflegeaufgabe soll maximal 90 Minuten dauern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der Prüfungsteile mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde.

Prüfungswiederholung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.

Erwerb von Zusatzqualifikationen

In einigen Bundesländern besteht im Rahmen von Modellversuchen die Möglichkeit, in einem Aufbaumodul zusätzlich zum Abschluss Altenpfleger/in den Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in und/oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erwerben.

Ggf. ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet:

Altenpfleger/Altenpflegerin

Bei Modellversuchen, die mehrere Abschlüsse vorsehen, lauten die zusätzlich erreichten Berufsabschlüsse:

Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin

und/oder

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin


Ausbildungsform

Der theoretische und praktische Unterricht findet an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt.

Die Bezeichnungen dieser Schulen sind nicht einheitlich. Sie lauten beispielsweise Fachseminar für Altenpflege, Lehranstalt für Altenpflege, Altenpflegeschule, Berufsfachschule für Altenpflege oder auch für Sozialwesen.

Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der Altenpflege und in ambulanten Diensten sowie z.B. in psychiatrischen Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen oder in Einrichtungen der offenen Altenhilfe statt.

Die Ausbildung wird sowohl in Vollzeitform als auch in berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.

In einigen Bundesländern werden derzeit in Modellversuchen neue Formen der Pflegeausbildung erprobt. Bei dem integrativen Modell werden in einer Grundausbildung für Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege einheitliche Inhalte vermittelt, erst im zweiten Ausbildungsabschnitt erfolgt eine Differenzierung. Generalistische Pflegeausbildungen erstrecken sich während der gesamten Ausbildungszeit für alle drei Berufe annähernd auf dieselben Unterrichtsinhalte. In der Regel müssen sich die angehenden Pflegefachkräfte bei beiden Varianten bereits am Anfang der Ausbildung für einen der Abschlüsse entscheiden, ein Wechsel ist nur bei wenigen Projekten möglich. Beide Modelle können die Möglichkeit vorsehen, nach dem Abschluss als Altenpfleger/in in einem halbjährigen Aufbaumodul einen weiteren Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in und/oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erwerben.

Die Regelung der Ausbildung hat das Altenpflegegesetz sowie die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Grundlage.

(Quelle: www.arbeitagentur.de)

Hier Linktipp

  • Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung
  • altenpflege-hat-zukunft.de
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

    Weitere Informationen zur Ausbildung, Prüfungsverordnung, Altenpflegeexamen zum Download:

    Hier Infoblatt zur Altenpflegeausbildung der Bundesregierung

    Altenpflegeausbildung-Handlungsleitfaden-Teil 1

    Altenpflegeausbildung-Handlungsleitfaden-Teil 2

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